FAQ: Streik – TV Stud Berlin https://tvstud.berlin Für einen neuen studentischen Tarifvertrag Tue, 20 Feb 2018 15:11:30 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.6 https://tvstud.berlin/wp-content/uploads/2016/03/cropped-colors-32x32.jpg FAQ: Streik – TV Stud Berlin https://tvstud.berlin 32 32 Streikgeld Tutorium: How to get my money back https://tvstud.berlin/2018/02/streikgeld-tutorium/ https://tvstud.berlin/2018/02/streikgeld-tutorium/#respond Tue, 20 Feb 2018 16:05:58 +0000 https://tvstud.berlin/?p=4457 Uns sind die ersten Lohnabzüge bekannt geworden. Daher möchten wir euch alle ausführlich darüber informieren, wie genau ihr an das Streikgeld kommt: Ver.diDie Auszahlung des Streikgelds beginnt heute. Die ver.di-Mitarbeiter*innen werten die Streiklisten aus und überweisen euch entsprechend der eingetragenen Stunden euer Streikgeld. Die Auszahlung erfolgt nach Streikwochen. D.h. zunächst wird das Streikgeld für den Read more about Streikgeld Tutorium: How to get my money back[…]

Der Beitrag Streikgeld Tutorium: How to get my money back erschien zuerst auf TV Stud Berlin.

]]>
Uns sind die ersten Lohnabzüge bekannt geworden. Daher möchten wir euch alle ausführlich darüber informieren, wie genau ihr an das Streikgeld kommt:

Ver.di

Die Auszahlung des Streikgelds beginnt heute. Die ver.di-Mitarbeiter*innen werten die Streiklisten aus und überweisen euch entsprechend der eingetragenen Stunden euer Streikgeld. Die Auszahlung erfolgt nach Streikwochen. D.h. zunächst wird das Streikgeld für den ersten Streiktag im Januar an alle ausgezahlt. Darauf folgt die Auswertung und Auszahlung der nächsten Kalenderwoche. Bis Mitte März sollte das Streikgeld der bisherigen Streikphase an alle ausgezahlt worden sein. Ein Nachweis des Lohnabzugs ist nicht erforderlich.

GEW

Die Auszahlung des Streikgelds erfolgt auf Nachweis des Gehaltabzugs. Die Arbeitgeber*innen werden den Abzug im Gehaltsnachweis kenntlich machen. Schickt eine Kopie/PDF des Gehaltnachweises an info@gew-berlin.de mit der Bitte um Auszahlung des Streikgelds für die entsprechenden Tage. Ihr könnt den Nachweis auch per Post oder Fax an die GEW Berlin schicken.

 

Voraussetzungen

Um Streikgeldberechtig zu sein, musst du…

…Gewerkschaftsmitglied (ver.di oder GEW) sein.

…dich in die Streiklisten eingetragen haben.

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann tritt ein, damit du bei künftigen Streiks nicht auf dem Lohnabzug der Arbeitgeber*innen sitzen bleibst!

 

Für weitere Informationen zum Thema Streik empfehlen wir unsere FAQ.

Der Beitrag Streikgeld Tutorium: How to get my money back erschien zuerst auf TV Stud Berlin.

]]>
https://tvstud.berlin/2018/02/streikgeld-tutorium/feed/ 0
„Wir wollen streiken!“ – das Votum der SHKs ist eindeutig https://tvstud.berlin/2018/01/wir-wollen-streiken-das-votum-der-shks-ist-eindeutig/ https://tvstud.berlin/2018/01/wir-wollen-streiken-das-votum-der-shks-ist-eindeutig/#respond Tue, 09 Jan 2018 11:07:46 +0000 https://tvstud.berlin/?p=3280 Im Dezember hatten wir von der Kampagne TV Stud alle SHKs und solidarischen Menschen dazu aufgerufen, ihre Meinung auf die Straße zu tragen und sich für den Streik warm zu tanzen. Wir wollten es dann aber nochmal genau wissen. Deshalb haben wir in unserer Umfrage SHKs, Studis und andere Beschäftigte darum gebeten, uns über ihre Meinung zum Streik und ihre Streikbereitschaft Auskunft zu geben. Das Votum der SHKs ist eindeutig: Über 65% sind streikbereit!

Der Beitrag „Wir wollen streiken!“ – das Votum der SHKs ist eindeutig erschien zuerst auf TV Stud Berlin.

]]>
Im Dezember hatten wir von der Kampagne TV Stud alle SHKs und solidarischen Menschen dazu aufgerufen, ihre Meinung auf die Straße zu tragen und sich für den Streik warm zu tanzen. Wir wollten es dann aber nochmal genau wissen. Deshalb haben wir in unserer Umfrage SHKs, Studis und andere Beschäftigte darum gebeten, uns über ihre Meinung zum Streik und ihre Streikbereitschaft Auskunft zu geben. Das Votum der SHKs ist eindeutig: Über 65% sind streikbereit!

Insgesamt stimmten um die 1500 SHKs, Studis und andere Beschäftigte ab, davon die große Mehrheit SHKs. Dabei stammte der größte Anteil von der TU mit fast einem Drittel aller Umfrageteilnehmenden. Dafür lag die Streikbereitschaft an der HU und FU etwa um fünf Prozentpunkte höher als an der TU. Besonderes streikbereit zeigten sich die SHKs der Alice-Salomon-Hochschule – hier lag die Streikbereitschaft bei um die 80%.

Erwartungsgemäß lag die Zustimmung für den Streik unter den SHKs noch deutlich höher als die Streikbereitschaft. Eine Sorge, die von SHKs in diesem Zusammenhang häufig geäußert wurde, war, dass ein Streik vor allem bei Studierenden auf Unverständnis trifft, z.B. wenn Tutorien ausfallen. Wir haben aber durch die Umfrage auch deutliche Hinweise darauf erhalten, dass es unter den Studierenden breites Verständnis für den Streik gibt. Gut 80% der abstimmenden studierenden Nicht-SHKs gaben an, dass sie den Streik unterstützenswert finden.

„Zudem wäre es super, gerade Studis, die nicht SHKs sind, gezielt zu informieren, damit sie es verstehen und ihren Unmut nicht an Tutoren oder WiMis, sondern an die Uni-Präsidien richten.“

Trotzdem ist klar, dass wir bei Studierenden und anderen Beschäftigten an der Uni weiter um Solidarität werben müssen, damit sie den Druck des Streiks nach oben weitergeben. Dafür gibt es auch gute Argumente. Wir arbeiten zurzeit daran, diese Argumente übersichtlich zusammenzustellen. Außerdem bereiten wir weiteres Material vor, um Studierende und nicht-studentische Kolleg*innen zur Solidarität aufzurufen. Weiterhin arbeiten die Tutor*innen unter uns an einem Konzept, wie sich der Streik den Tutanden am Besten vermitteln lässt. Und es ist auch Material in der Vorbereitung, um es Studis und nicht-studentischen Kolleg*innen zu erleichtern, ihre Beschwerden an die Uni-Leitungen zu richten.

„Wir müssen versuchen, den SHKs klarzumachen, dass ein Streik nur funktioniert, wenn er gewissen Schaden anrichtet – leider auch bei ‚Unschuldigen‘ (Studis, WiMis, …). Dass man deshalb nicht zurückschrecken darf, sein Tutorium ausfallen zu lassen; dass man die Zeit auf keinen Fall nacharbeiten darf, weil die Aktion dann sinnlos wäre.“

Um den oben angesprochenen Argumenten äußerst knapp vorzugreifen: Einmal bedeuten bessere Arbeitsbedingungen für uns SHKs auch bessere Lernbedingungen für Studierende und sind deshalb ebenfalls im Interesse der Studierenden. Für unsere nicht-studentischen Kolleg*innen ist vor allem von Bedeutung, dass ihre Stellen immer häufiger durch SHK-Stellen ersetzt werden, weil wir der Uni weniger Kosten verursachen. Ein besserer Tarifvertrag für die SHKs ist also auch in ihrem Interesse.

„Bitte taktisch streiken. Verhandlungswege offen halten, längere Streiks erst, wenn die Arbeitgeberseite stur bleibt.“

Klar ist nach der Umfrage, dass die Hinhaltetaktik der Arbeitgeber*innenseite von den SHKs durchschaut wurde. Über 80% erklärten ihre Zustimmung dafür, dass die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen erklärt haben. Gleichzeitig wurde auch geäußert, dass wir SHKs uns neuen Verhandlungen nicht verschließen sollten. Wir von der Kampagne TV Stud können da nur vollen Herzens zustimmen. Wir haben ja versucht darzustellen, dass der Streik für uns das letzte Mittel ist und wir lieber in den Verhandlungen zu einem Erfolg gekommen wären. Wenn die Arbeitgeber*innenseite ein Angebot vorlegt, was eine substanzielle Lohnerhöhung sowie eine Ankoppelung an die Lohnerhöhungen der nicht-studentischen Beschäftigten beinhaltet, werden die SHKs verhandlungsbereit sein.

Die SHKs sind sich aber größtenteils einig, dass sie ihren Interessen momentan nur mit einem Streik Nachdruck gegenüber den Unis verleihen können – das zeigt die hohe Zustimmung für den Streik unter den SHKs. Damit der Streik aber auch den entsprechenden Druck entfaltet, müssen sich möglichst viele studentischen Kolleg*innen beteiligen:

  • Werdet aktiv und sprecht mit euren Kolleg*innen. Dazu könnt ihr z.B. unser Multiplikator*innen-Kit zur Hilfe nehmen, wenn ihr euch unsicher seid, wie ihr das am Besten anstellen sollt. Oder lest nochmal in unserer Chronik die Entwicklung unseres Arbeitskampfes nach.
  • Kommt zu den Treffen der TV Stud Kampagne an eurer Uni oder sprecht euch in eurem Arbeitsbereich untereinander ab und schickt eine Person zu den Treffen, um die aktuellsten Infos zu bekommen und der Kampagne Rückmeldung zu geben, wie die Stimmung bei euch am Bereich ist
  • Tretet der Gewerkschaft bei! Dafür ist es nicht zu spät, vor allem wenn ihr Streikgeld erhalten möchtet. (Streiken könnt ihr auch, ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein.) Beachtet dabei den Hinweis zum rückwirkenden Eintritt auf der verlinkten Seite.
  • Lest unser Streik FAQ!

Wir möchten euch nochmal daran erinnern: Dieser Streik ist historisch. Das letzte Mal haben die studentischen Beschäftigten vor 32 Jahren gestreikt! Eine Person schrieb uns über ihre Sorgen bezüglich des Streiks:

„Bin im Januar wenig in Berlin, hab Angst, den Streik zu verpassen.“

Wenn’s weiter nichts ist, kann der Streik nur erfolgreich sein. 🙂

Der Beitrag „Wir wollen streiken!“ – das Votum der SHKs ist eindeutig erschien zuerst auf TV Stud Berlin.

]]>
https://tvstud.berlin/2018/01/wir-wollen-streiken-das-votum-der-shks-ist-eindeutig/feed/ 0
Gewerkschafts-Info: Kündigung des TV Stud II zum 31.12.2017 ist wirksam! https://tvstud.berlin/2017/11/gewerkschafts-info-kuendigung-des-tv-stud-ii-zum-31-12-2017-ist-wirksam/ https://tvstud.berlin/2017/11/gewerkschafts-info-kuendigung-des-tv-stud-ii-zum-31-12-2017-ist-wirksam/#comments Sun, 12 Nov 2017 17:22:07 +0000 https://tvstud.berlin/?p=2739 Liebe studentische Beschäftigte der Berliner Hochschulen, wie ihr wisst, haben GEW und ver.di den Tarifvertrag studentische Beschäftigte (TV Stud) zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Die Hochschulen behaupten nun, die Kündigung des Tarifvertrags sei gar nicht wirksam und ab Januar würde deshalb weiter eine Friedenspflicht bestehen. Lasst euch davon nicht einschüchtern und vom Streik abhalten - die Hochschulen sind offensichtlich aufgeschreckt! Die Kündigung ist rechtlich wirksam zum 31.12.2017 erfolgt. Und bei einem Streikaufruf tragen die Gewerkschaften das Risiko – nicht ihr als Beschäftigte!

Der Beitrag Gewerkschafts-Info: Kündigung des TV Stud II zum 31.12.2017 ist wirksam! erschien zuerst auf TV Stud Berlin.

]]>
Liebe studentische Beschäftigte der Berliner Hochschulen,

wie ihr wisst, haben GEW und ver.di den Tarifvertrag studentische Beschäftigte (TV Stud) zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Damit können wir euch ab Januar 2018 zu Streiks aufrufen, um Druck auf die Hochschulen in der festgefahrenen Tarifauseinandersetzung auszuüben.

Die Hochschulen behaupten jetzt, die Kündigung des Tarifvertrags sei gar nicht wirksam und ab Januar würde deshalb weiter eine Friedenspflicht bestehen.

Was hat es damit auf sich?

Der TV Stud II wurde von GEW und ver.di (zuletzt 2003) mit einem Berliner Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, dem sog. VAdöD abgeschlossen. In diesem Arbeitgeberverband waren das Land und die Hochschulen Mitglieder. Im Jahr 2003 sind zuerst das Land Berlin und dann auf dessen Druck auch die Hochschulen aus diesem Arbeitgeberverband ausgetreten. Grund war, dass Berlin zu der Zeit massive Kürzungen beim Personal im öffentlichen Dienst vornehmen und die bundesweiten Tarifabschlüsse nicht mehr übernehmen wollte (Tarifflucht!).

Die Hochschulen argumentieren jetzt, dass die Kündigung deshalb nicht wirksam sei, weil es den Arbeitgeberverband, mit dem der TV Stud abgeschlossen wurde, nicht mehr gibt.
Eine detaillierte Begründung ihrer Rechtsauffassung haben sie aber bisher nicht vorgelegt.

Der Arbeitgeberverband VAdöD hat uns mitgeteilt, dass er keine Mitglieder mehr hat. Deshalb haben GEW und ver.di die Kündigung des Tarifvertrages fristgerecht und schriftlich auch gegenüber den ehemaligen Mitgliedern und Anwendern des TV Stud II, den einzelnen Hochschulen erklärt.

Die Kündigung ist daher rechtlich wirksam zum 31.12.2017 erfolgt.

Die Hochschulen sind aufgeschreckt!

Offensichtlich haben die Hochschulen Muffensausen, dass ihr tatsächlich eure Rechte wahrnehmt und für einen neuen Tarifvertrag mit einer deutlich besseren Bezahlung die Arbeit niederlegt und streikt. Sie wissen, dass es ohne euch in vielen Bereichen der Hochschule nicht mehr läuft. Ihr seid mit ca. 8000 Beschäftigten schließlich eine der größten Personalgruppen. Der zuständige Vizepräsident der HU hat bereits allen Verwaltungsleitern mitgeteilt, dass der Tarifvertrag weiter in Kraft sei und kein Streikrecht ab Januar bestünde. Die TU-Leitung denkt darüber nach, ihren Beschäftigten eine Gehaltszulage zu gewähren.

Die Hochschulen wollen euch offenkundig einschüchtern und vom Streik abhalten.

Fallt auf dieses durchsichtige Vorgehen nicht herein! Wenn euch GEW und ver.di zu einem Streik im Januar aufrufen, seid ihr geschützt und müsst keine individuellen rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Bei einem Streikaufruf tragen die Gewerkschaften das Risiko – nicht ihr als Beschäftigte!

Sollten die Hochschulen als Arbeitgeber der Meinung sein, der Streik verstoße gegen die Friedenspflicht, können sie versuchen, beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zu erwirken. Diese richtet sich dann nicht gegen euch als Beschäftigte, sondern gegen die Gewerkschaften GEW und ver.di. In der Regel fordern die Arbeitgeber dann die Verhängung eines Ordnungsgeldes in nicht unerheblicher Höhe.

GEW und ver.di prüfen also sorgfältig, ob eine Friedenspflicht besteht und ein Streik rechtens ist, bevor sie dazu aufrufen.
Beim TV Stud II besteht ab Januar 2018 keine Friedenspflicht mehr und ein Streik für ein höheres Entgelt ist möglich!

Arbeitsrechtliche Sanktionen, wie Abmahnungen oder gar Kündigungen sind wegen der Streikteilnahme nicht möglich. Die Mitglieder von GEW und ver.di sind darüber hinaus zusätzlich durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz geschützt.

Noch nicht Gewerkschaftsmitglied? Dann jetzt eintreten!

Um an einem Streik teilzunehmen, müsst ihr zwar nicht Gewerkschaftsmitglied sein. Allerdings bekommen nur Gewerkschaftsmitglieder für die Zeit des Lohnausfalls Streikgeld als Unterstützung. Ein wichtiger Grund mehr, Mitglied in GEW oder ver.di zu werden!

Setzt euch für eure Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung ein! Nehmt eure Rechte wahr! Lasst euch nicht von den Hochschulen einschüchtern! Gemeinsam sind wir stark!

Leitet diese Info an Kolleg*innen weiter, hier findet ihr z.B ein druckbares pdf. Weitere Infos zu den Auswirkungen der Kündigung des TV Stud in unserem FAQ.

Der Beitrag Gewerkschafts-Info: Kündigung des TV Stud II zum 31.12.2017 ist wirksam! erschien zuerst auf TV Stud Berlin.

]]>
https://tvstud.berlin/2017/11/gewerkschafts-info-kuendigung-des-tv-stud-ii-zum-31-12-2017-ist-wirksam/feed/ 1