Streikgeld – TV Stud Berlin https://tvstud.berlin Für einen neuen studentischen Tarifvertrag Tue, 20 Feb 2018 15:11:30 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.6 https://tvstud.berlin/wp-content/uploads/2016/03/cropped-colors-32x32.jpg Streikgeld – TV Stud Berlin https://tvstud.berlin 32 32 Streikgeld Tutorium: How to get my money back https://tvstud.berlin/2018/02/streikgeld-tutorium/ https://tvstud.berlin/2018/02/streikgeld-tutorium/#respond Tue, 20 Feb 2018 16:05:58 +0000 https://tvstud.berlin/?p=4457 Uns sind die ersten Lohnabzüge bekannt geworden. Daher möchten wir euch alle ausführlich darüber informieren, wie genau ihr an das Streikgeld kommt: Ver.diDie Auszahlung des Streikgelds beginnt heute. Die ver.di-Mitarbeiter*innen werten die Streiklisten aus und überweisen euch entsprechend der eingetragenen Stunden euer Streikgeld. Die Auszahlung erfolgt nach Streikwochen. D.h. zunächst wird das Streikgeld für den Read more about Streikgeld Tutorium: How to get my money back[…]

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Uns sind die ersten Lohnabzüge bekannt geworden. Daher möchten wir euch alle ausführlich darüber informieren, wie genau ihr an das Streikgeld kommt:

Ver.di

Die Auszahlung des Streikgelds beginnt heute. Die ver.di-Mitarbeiter*innen werten die Streiklisten aus und überweisen euch entsprechend der eingetragenen Stunden euer Streikgeld. Die Auszahlung erfolgt nach Streikwochen. D.h. zunächst wird das Streikgeld für den ersten Streiktag im Januar an alle ausgezahlt. Darauf folgt die Auswertung und Auszahlung der nächsten Kalenderwoche. Bis Mitte März sollte das Streikgeld der bisherigen Streikphase an alle ausgezahlt worden sein. Ein Nachweis des Lohnabzugs ist nicht erforderlich.

GEW

Die Auszahlung des Streikgelds erfolgt auf Nachweis des Gehaltabzugs. Die Arbeitgeber*innen werden den Abzug im Gehaltsnachweis kenntlich machen. Schickt eine Kopie/PDF des Gehaltnachweises an info@gew-berlin.de mit der Bitte um Auszahlung des Streikgelds für die entsprechenden Tage. Ihr könnt den Nachweis auch per Post oder Fax an die GEW Berlin schicken.

 

Voraussetzungen

Um Streikgeldberechtig zu sein, musst du…

…Gewerkschaftsmitglied (ver.di oder GEW) sein.

…dich in die Streiklisten eingetragen haben.

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann tritt ein, damit du bei künftigen Streiks nicht auf dem Lohnabzug der Arbeitgeber*innen sitzen bleibst!

 

Für weitere Informationen zum Thema Streik empfehlen wir unsere FAQ.

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