Der Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud II) regelt die Arbeitsbedingungen der über 8000 studentischen Beschäftigten an den Berliner Hochschulen: Stundenlohn von 10,98 €, mindestens 40 Stunden im Monat, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, Freistellungsmöglichkeiten und vieles mehr.
Dieser Tarifvertrag ist nach wie vor einmalig in Deutschland. In allen anderen Bundesländern diktieren die Länder einseitig die Bedingungen, zu denen studentische Beschäftigte eingestellt werden. Er wurde 1986 durch einen mehrwöchigen Studierendenstreik erkämpft.
In den ersten 15 Jahren seines Bestehens war der TV Stud II an die Lohnentwicklung im übrigen öffentlichen Dienst gekoppelt, sodass die Löhne mit der Inflation mithalten konnten. Doch 2001 wurde die Dynamisierung des Vertrags aufgegeben.
Der TV Stud II ist letztmals im Jahr 2003 geändert worden – damals noch mit dem Arbeitgeber*innen-Verband VAdöD, in dem die Berliner Hochschulen Mitglieder waren. Der Stundenlohn für Tutor*innen erhöhte sich zuletzt 2001. 2004 hörten die Hochschulen auf, Weihnachtsgeld zu zahlen.
Seit 2003 gab es einiges Chaos in der Hochschul- und Tariflandschaft Berlins. Dieses wurde 2011 weitgehend repariert. Seitdem gilt für die hauptberuflichen Beschäftigten der Tarifvertrag Länder (TV-L). Eigentlich hatten sich Hochschulen und Gewerkschaften 2011 zu Verhandlungen für einen neuen TV Stud verpflichtet, um diesen an den TV-L und die neue Studienstruktur der Bachelor- und Masterstudiengänge anzupassen. Anders als das Land Berlin, das den direkt bei ihm beschäftigten Studierenden 2011 eine moderate Lohnerhöhung und eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes zugestand, zeigten die Hochschulen 2011 jedoch kein Entgegenkommen für bessere Vertragsbedingungen. Die Verhandlungen scheiterten.
Insgesamt befindet sich der TV Stud II an den Hochschulen somit seit 17 Jahren auf dem absteigenden Ast. Mit Streiks und Verhandlungen konnten wir allerdings Bewegung in die Sache bringen.