Eilmeldung: HWR versteht nicht was “Streik” bedeutet und ordnet Nacharbeit an.

Und schon wieder übertreffen sich die Hochschulen selbst mit ihren Reaktionen auf unseren Streik; diesmal die HWR. Folgende Mail ging dort an die studentischen Beschäftigten:

Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

sollten Sie während Ihrer planmäßigen Arbeitszeit als studentische Hilfskraft oder TutorIn dem Aufruf zum Warnstreik am 16. Januar folgen, bitten wir nachfolgende Punkte zu beachten.

1. Die Streikteilnahme während der Arbeitszeit muss von Ihnen Ihrem/r Fachleiter/in rechtzeitig angezeigt und im Arbeitszeiterfassungsbogen dokumentiert werden in der Spalte “Bemerkungen” als “Streikteilnahme von … bis …”.

2. Die Arbeitszeit muss noch im Januar 2018 nachgeholt und ebenfalls dokumentiert werden in der Spalte “Bemerkungen” als “Ausgleich Fehlzeit wegen Streikteilnahme”.

3. Wird der Arbeitszeitverlust wegen Streikteilnahme nicht im Januar 2018 nachgeholt, erfolgt eine entsprechende Kürzung der Vergütung, welche mit der nächstmöglichen Gehaltszahlung erfolgt.

Achtung
In den Fällen der Streikteilnahme ohne Nacharbeit benötigt die Personalstelle stud. HK von Ihrem FachleiterInnen den von Ihnen unterzeichneten Arbeitszeiterfassungsbogen Januar 2018 – ausschließlich als scan per E-Mail – bis zum 15.02.2018. (Die allgemeinen Dokumentations- und Aufbewahrungsregelungen zu den Arbeitszeiterfassungsbögen bleiben hiervon unberührt.)

Eine entsprechende Information wird an die stud. HK / Tutoren verschickt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern während unserer Sprechzeiten gern zur Verfügung (täglich v. 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr).

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards Im Auftrag

 

Ist schon etwas traurig, dass so was an der Hochschule für Wirtschaft und RECHT möglich ist, aber wir erteilen gerne Nachhilfe in Sachen Steikrecht:

  1. Streik bedeutet, nicht zur Arbeit zu gehen. Der Arbeitsausfall ist der SINN des Streiks.
  2. Holt man diese ausgefallene Arbeitszeit später nach, dann hat man nicht gestreikt, sondern seine Schicht umgeplant. Ist etwas anderes.
  3. Daher ist es Arbeitgebern nicht erlaubt, streikende Beschäftigte zum Nacharbeiten aufzufordern. Selbst wenn man sich dafür ganz tolle Einträge für den Zeiterfassungsbogen ausdenkt.
  4. Wer streikt nimmt ein Grundrecht wahr. Wer ein Grundrecht wahrnimmt, muss das keinesfalls dem/der „Fachleiter/in rechtzeitig anzeigen“. Denn (jetzt wird’s kompliziert, liebe HWR) während des Streiks sind die Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (für beide Seiten) suspendiert. Dazu gehört auch das Meldung machen. Nicht zur Arbeit zu kommen, muss euch als Hinweis für die Streikteilnahme leider reichen.
  5. Und nur deshalb, weil die Pflichten im Streik auch für euch Hochschulen nicht gelten, dürft ihr tatsächlich das Gehalt der Streikenden für diesen Zeitraum kürzen. Das zu zahlen ist nämlich eure Pflicht. Das ist so ziemlich das einzig richtige in eurer Mail.

 

Also in der Rechtsklausur hätte das ziemlich sicher nicht für den Schein gereicht. Arbeitet das doch bitte nochmal nach.

 

9 Kommentare zu „Eilmeldung: HWR versteht nicht was “Streik” bedeutet und ordnet Nacharbeit an.

  • Unfassbar. Wirklich unfassbar, was der Herr da raushaut. Ich hoffe solche dreisten Unwahrheiten zu verbreiten hat für den Herrn selbst arbeitsrechtliche Konsequenzen.

    • man kann auch Übertreiben Jan… denke das war so gemeint wie “Verwundert” sagt… wurde einfach nur falsch verstanden. Außerdem ging eine zweite Mail raus, zur Korrektur.

    • Unfassbar, Herr Korte, ist vor allem, dass Sie offensichtlich nicht die Solidaritätsforderungen der Streikenden unterstützen: “Wir brauchen die Einheit von Arbeitenden und Studierenden.”, schreibt TV Stud auf facebook. Für einen Angestellten arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erhoffen, weil er “im Auftrag” als Mitarbeiter in einer Personalabteilung an studentische Beschäftigte schreibt, ist ein Schlag ins Gesicht aller Angestellten und Arbeiter.

  • Dümmer gehts nimmer. Statt arbeitsrechtliche Massnahmen den Absender zu veranlassen sollte die Abteilung Personalwesen eine Rechts-Schulung verordnet bekommen. Dann würden vielleicht solche hahnebüchenen und peinlichen “Anweisungen” an die “sehr geehrten Studentinnen und Studenten” nicht mehr versendet werden. Sollte es sich tatsächlich um die Abteilung Personalwesen der Hochschule für Wirtschaft und RECHT handeln, sollten die Damen und Herren der Abteilung doch einmal in die geltenden Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland eingeweiht werden. Falls der Hochschule keine qualifizierten Lehrer zur Verfügung stehen, empfehle ich einen entsprechenden Kurs der Berliner Volkshochschulen.

  • Dass das Gehalt gekürzt werden darf, ist klar und macht viel Verwaltungsarbeit. Deswegen haben sie offensichtlich versucht, Studis einzuschüchtern und darauf spekuliert, dass diese ihre Rechte nicht kennen. Die Kürzungen bekommt man als Gewerkschaftsmitglied bei Teilnahme an einem ordentlichen Streik von der Gewerkschaft gezahlt. Dazu einfach das Schreiben, dass das Gehalt gekürzt wird, mit dem Gehaltsnachweis, aus dem die Kürzung hervorgeht, an die Gewerkschaft schicken (inkl. Bankverbindung natürlich) und schon erhält man sein “Streikgeld”. Wer kein Gewerkschaftsmitglied ist, spart jeden Monat 3,5€ Beitrag und wird den Verlust verschmerzen können

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