Seit 4. Juni 2018 streiken die studentischen Beschäftigten an den Berliner Hochschulen und am 13. Juni 2018 wurde das Audimax der TU Berlin besetzt.
Der Präsident der TU Prof. Dr. Christian Thomsen hat sich am 14. Juni 2018 in einem Video-Statement an die Studierenden und Beschäftigten der TU gewendet (siehe unten). Die Pressestelle der TVStud-Kampagne gibt dazu folgende Gegendarstellung heraus:
Die TU Berlin zahlt ihren studentischen Beschäftigten erst seit Januar 2018 12,50 Euro. Der reguläre Lohn im Land Berlin beträgt bereits seit 2001 10,98 Euro.
Mit ihrem Vorgehen befindet sich die TU Berlin deutschlandweit im absoluten unteren Ende der Bezahlung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Damit verhindert sie eine Bewegung in den Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem Kommunalen Arbeitgeberverband und zeigt deutlich ihre geringe Wertschätzung gegenüber ihren Arbeitnehmer*innen, die bei ihr arbeiten.
Das letzte Angebot des Kommunalen Arbeitgeberverbandes lag Ende Mai 2018 auf dem Tisch und umfasste:
- eine deutlich zu geringe Steigerung des Lohns um rund 10,5 % ab sofort und um 18 % in fünf Jahren, die weit entfernt ist von den 30 % Reallohnverfall seit 2001, inklusive einer jährlichen Dynamisierung, allerdings nur bis 2023 und mit Steigerungen unterhalb der zu erwartenden Inflation,
- eine deutliche Erhöhung des Urlaubs von 25 auf 30 Tage und damit endlich genauso viel Urlaub, wie er allen anderen Kolleg*innen auch zusteht,
- eine geringfügige Verlängerung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit von sechs auf zehn Wochen, während andere Beschäftigte Krankengeldanspruch durch die Krankenkasse von 78 Wochen haben,
- sowie ihre Bereitschaft, ab 2023 erneut in Tarifverhandlungen einzutreten, wobei sich die TU auf keinen Fall auf irgendetwas festlegen möchte.
Das unterbreitete Angebot an die Gewerkschaften ver.di und GEW bedeutete konkret eine unzureichende Erhöhung:
in einem ersten Schritt von jetzt 10,98 EUR | auf nur 12,13 EUR, |
ab dem 01.01.2019 | auf nur 12,30 EUR, |
ab dem 01.10.2019 | auf nur 12,50 EUR, |
ab dem 01.01.2021 | auf nur 12,68 EUR, |
ab dem 01.01.2022 | auf nur 12,86 EUR, |
erst ab dem 01.01.2023 | auf 13,04 EUR. |
Die Berliner Hochschulen haben den Gewerkschaften außerdem angeboten, sich in den künftigen Hochschulvertragsverhandlungen mit dem Land Berlin für eine Erhöhung der Vergütung in Anlehnung an die Tarifentwicklung des TV-L einzusetzen, wobei sie es in der Vergangenheit leider vergessen hatten, sich dafür einzusetzen, und sich auch auf keinen Fall auf irgendetwas festlegen möchten. Nach TV-L werden die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezahlt, zu denen auch die studentischen Beschäftigten gehören, die für die öffentlichen Hochschulen arbeiten.
„Weil sie die Lohnforderungen als nicht gerechtfertigt empfindet, zahlt die TU Berlin seit 1.1.2018 nur 12,50 Euro. Studentische Beschäftigte sind für den universitären Betrieb ein unverzichtbarer Bestandteil. Den von ihnen erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre soll eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Das macht man mit Arbeitnehmer*innen im Allgemeinen nämlich so – man bezahlt sie für ihre Leistungen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten in unserer Stadt, ansteigen.
Auf der einen Seite schätzen wir das Streikrecht sehr. Es ist ein hohes Gut. Die Bereitschaft unter den studentischen Beschäftigten für einen Streik ist momentan auch sehr groß. An der TU fallen aus diesem Grund zahlreiche Tutorien aus, Studierende können sich nicht auf ihre Prüfungen vorbereiten. Auf der anderen Seite verurteilen wir die Durchführung von Großveranstaltungen durch studentische Beschäftigte, die unterbezahlt sind, obwohl die Gäste jede Menge Eintritt zahlen wie bei der Langen Nacht der Wissenschaften, oder eine Blockadehaltung bei den Verhandlungen, die auf Kosten der eigenen Beschäftigten und Studierenden geht. Diese Aktionen haben mit Einigungsbereitschaft oder Verständnis nichts zu tun. Sie erhöhen zudem den Unmut und das Unverständnis.
Wir sind bereit zu einer Einigung. Wenn diese nicht herbeigeführt wird, müssen Klausuren ausfallen und können Studienleistungen nicht anerkannt werden. Das möchte doch niemand“, sagen die streikenden studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen.
Originalnachricht des TU-Präsidenten (Quelle: https://www.tu-berlin.de/?196721)
TU Berlin zahlt studentischen Beschäftigten deutlich mehr Geld
Donnerstag, 14. Juni 2018
Medieninformation Nr. 111/2018
Seit 4. Juni 2018 streikt eine Gruppe von studentischen Beschäftigten in Berlin und am 13. Juni 2018 wurde das Audimax der TU Berlin besetzt.
„Ich appelliere an die streikenden Studierenden, ihre Aktionen wie die komplette Besetzung des TU-Audimax zu überdenken, auch um unseren Studierenden ihren erfolgreichen Semesterabschluss nicht zu gefährden.
TU-Präsident Prof. Dr. Christian Thomsen im Video-StatementWir als TU Berlin zahlen unseren studentischen Beschäftigten seit Januar 2018 bereits 12,50 Euro. Der reguläre Lohn im Land Berlin beträgt 10,98 Euro.
Mit unserem Vorgehen befindet sich die TU Berlin deutschlandweit im absoluten Spitzenfeld der Bezahlung von studentischen Beschäftigten.
Damit haben wir Bewegung in die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem Kommunalen Arbeitgeberverband gebracht, und wir zeigen deutlich unsere Wertschätzung gegenüber den Studierenden, die bei uns arbeiten“, so TU-Präsident Prof. Dr. Christian Thomsen.
Das Angebot des Kommunalen Arbeitgeberverbandes liegt seit Ende Mai 2018 auf dem Tisch und umfasst:
- eine deutliche Steigerung des Lohns um rund 18 % inklusive einer jährlichen Dynamisierung,
- eine deutliche Erhöhung des Urlaubs von 25 auf 30 Tage,
- eine deutliche Verlängerung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit von sechs auf zehn Wochen
- sowie unsere Bereitschaft, ab 2023 erneut in Tarifverhandlungen einzutreten.
Das unterbreitete Angebot an die Gewerkschaften ver.di und GEW bedeutet konkret eine Erhöhung:
in einem ersten Schritt von jetzt 10,98 EUR | auf 12,13 EUR, |
ab dem 01.01.2019 | auf 12,30 EUR, |
ab dem 01.10.2019 | auf 12,50 EUR, |
ab dem 01.01.2021 | auf 12,68 EUR, |
ab dem 01.01.2022 | auf 12,86 EUR, |
ab dem 01.01.2023 | auf 13,04 EUR. |
Die Berliner Hochschulen haben den Gewerkschaften außerdem angeboten, sich in den künftigen Hochschulvertragsverhandlungen mit dem Land Berlin für eine Erhöhung der Vergütung in Anlehnung an die Tarifentwicklung des TV-L einzusetzen. Nach TV-L werden die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezahlt.
„Weil wir die Erhöhung des Lohns als gerechtfertigt empfinden, zahlt die TU Berlin seit 1.1.2018 bereits 12,50 Euro. Studentische Beschäftigte sind für den universitären Betrieb ein unverzichtbarer Bestandteil. Den von ihnen erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre soll eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten in unserer Stadt, ansteigen.
Auf der einen Seite schätze ich das Streikrecht sehr. Es ist ein hohes Gut. Nur die Bereitschaft unter den studentischen Beschäftigten für einen Streik ist momentan nicht sehr groß. Auf der anderen Seite verurteile ich die komplette Störung von Großveranstaltungen durch Streikende, bei denen Gäste Eintritt zahlen wie bei der Langen Nacht der Wissenschaften, oder Vandalismus, der immer auch auf Kosten der öffentlichen Kasse geht. Diese Aktionen haben mit Arbeitsniederlegung oder Streik nichts zu tun. Sie erhöhen zudem den Unmut und das Unverständnis.
Wir sind bereit zu einer Einigung. Wenn diese nicht herbeigeführt wird, müssen Klausuren ausfallen und können Studienleistungen nicht anerkannt werden. Das möchten wir auf alle Fälle verhindern“, sagt Prof. Dr. Christian Thomsen.
Ich bitte euch, den Tarifvertrag der Universitäten anzunehmen und dieses Streikdesaster zu beenden.
Ich bitte die Universitäten, den Forderungen der studentischen Beschäftigten nachzukommen und dieses Streikdesaster zu beenden.
Bezahlung muss fair werden! Das “Streikdesaster” ist eine Schande der Hochschulen und nicht der studentischen Beschäftigten. Lasst Euch nicht abspeisen!