Stellungnahme zum Tagesspiegel Artikel „Studentische Jobs in Gefahr“ vom 18.09.18
Der Artikel, welcher im Nachgang zur Sitzung des Akademischen Senats der Humboldt-Universität beim Tagesspiegel veröffentlicht wurde enthält inhaltliche Fehler und falsche Schlussfolgerungen zu denen wir, die Tarifkommission des Tarifvertrags der studentischen Beschäftigten Berlins, Stellung nehmen möchten:
- Der Tagesspiegel übernimmt die Drohung der HU, dass viele der aktuell rechtswidrigen Stellen für Studierende künftig wegfallen, da sie nicht in den TV-L überführt werden können. Wir sind der Ansicht, diese Stellen hätten nie unter TVStud entstehen dürfen. Es ist eindeutig, dass Studierende, die Programmier- oder IT Support im Computer- und Medienservice, Bibliotheks- oder Sekretariatsarbeiten leisten, nicht der Definition von Hilfstätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich entsprechen. Als Sparmaßnahme haben die Hochschulen seit vielen Jahren immer mehr studentische Hilfskräfte für Aufgaben des hauptberuflichen Personals eingesetzt und diese nur aufgrund ihres Studierendenstatus deutlich schlechter bezahlt. Wir sind der Meinung: Für gleiche Arbeit muss auch gleicher Lohn bezahlt werden! Leisten Studierende Arbeiten, die durch den TV-L abgedeckt sind, dies ist z.B. auch bei einfachen Tätigkeiten in der Bibliothek der Fall, müssen sie auch nach diesem Tarif bezahlt werden wie ihre hauptberuflichen Kolleg*innen, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Eine Drohung der Minimierung der Stellen sollte nicht dazu führen, dass dieses Lohndumping legalisiert wird. Folgt man dieser Logik müsste man analog auch dafür sein den Mindestlohn zu senken, damit Arbeitgeber vom gleichen Geld mehr Stellen schaffen können. Was sind diese Stellen aber wert wenn man vom Lohn dann nicht leben kann? Wenn die Kürzung von Stellen gleichzeitig für qualitativ bessere Jobs an den Hochschulen sorgt, nehmen wir das gerne in Kauf. Der seit vielen Jahren vorherrschende Mangel an Bewerber*innen auf studentische Stellen zeigt auch, dass dies kein Nachteil sein muss und nicht dafür sorgt, dass viele Studierende keine Arbeit mehr an den Hochschulen finden.
- Der Artikel suggeriert weiterhin, dass Studierende im TVStud ggf. besser gestellt sein könnten als im TV-L. Diese Aussage ist falsch. Der neue TVStud sieht einen Stundenlohn von 12,30€ vor, die Entgeltgruppe 3 im TV-L für ungelernte Hilfstätigkeiten liegt bereits bei um die 12,50€ pro Stunde. Die zu erwartenden Erhöhungen der nächsten Jahre im TV-L (um die 2,2% jährlich) sind auch höher als die vereinbarten Erhöhungen im TVStud, welche bis 2022 lediglich im Durchschnitt um 1,28% jährlich steigen
- Darüber hinaus wird im Artikel gesagt, dass Studierende sich nicht auf Stellen im TV-L bewerben könnten, da diese über Einstellungsvoraussetzungen verfügen würden, über die Studierende nicht verfügen. Diese Aussage stimmt nicht mit den Regelungen im TV-L überein. Dieser sieht sowohl Stellen mit als auch ohne Eingangsvoraussetzungen vor. Hilfstätigkeiten in den Bibliotheken oder der Verwaltung in der Entgeltgruppe 3 beispielsweise besitzen keine solche Voraussetzung, sodass es sehr wohl für Studierende möglich ist, sich auf diesen Stellen zu bewerben. Für die Hochschulen ist es auch weiterhin lukrativ bei TV-L Stellen hier Studierende einzusetzen, da sie aufgrund ihres Studiums von der Sozialversicherungspflicht befreit sind und so die Hochschulen Beiträge sparen können. Bei Tätigkeiten, die eine Eingangsvoraussetzung besitzen, wie es u.a. bei Beschäftigen mit selbständigen Programmiertätigkeiten und Datenschutzbeauftragten der Fall ist, ist diese Voraussetzung auch gut begründet, da die Tätigkeiten einen gewissen Kenntnisstand voraussetzen. Um die Qualität solcher Arbeitsleistungen zu gewährleisten sollten hier auch wieder Fachkräfte eingesetzt werden.
Aus diesen Gründen stellen wir uns gegen eine Erweiterung der Tätigkeitsbereiche der studentischen Beschäftigten im BerlHG und fordern auch den Senat auf, sich deutlich gegen eine Ausweitung des §121 BerlHG zu stellen. Es kann nicht sein, dass hart erkämpfte Rechte auf Eingruppierung nach TV-L über Gesetzesänderungen wieder zunichte gemacht werden. Wir fordern die Hochschulen auf, die aktuell rechtswidrig im TVStud beschäftigten Studierenden zeitnah in den TV-L zu überführen.
Wir begrüßen die Urteile unserer Kolleginnen gegen die HU und die FU Berlin, da sie zeigen, dass Studierende wichtige Arbeiten an den Hochschulen erledigen, welche nicht die entsprechende Würdigung erhalten. Wir hoffen auch, dass viele weitere studentische Beschäftigte sich durch diese Urteile gestärkt fühlen auch für ihre Rechte einzustehen, notfalls auch vor Gericht.
Weitere Hintergrundinformationen auf den Seiten des Personalrats der studentischen Beschäftigten der HU