Gewerkschafts-Info: Kündigung des TV Stud II zum 31.12.2017 ist wirksam!

Liebe studentische Beschäftigte der Berliner Hochschulen,

wie ihr wisst, haben GEW und ver.di den Tarifvertrag studentische Beschäftigte (TV Stud) zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Damit können wir euch ab Januar 2018 zu Streiks aufrufen, um Druck auf die Hochschulen in der festgefahrenen Tarifauseinandersetzung auszuüben.

Die Hochschulen behaupten jetzt, die Kündigung des Tarifvertrags sei gar nicht wirksam und ab Januar würde deshalb weiter eine Friedenspflicht bestehen.

Was hat es damit auf sich?

Der TV Stud II wurde von GEW und ver.di (zuletzt 2003) mit einem Berliner Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, dem sog. VAdöD abgeschlossen. In diesem Arbeitgeberverband waren das Land und die Hochschulen Mitglieder. Im Jahr 2003 sind zuerst das Land Berlin und dann auf dessen Druck auch die Hochschulen aus diesem Arbeitgeberverband ausgetreten. Grund war, dass Berlin zu der Zeit massive Kürzungen beim Personal im öffentlichen Dienst vornehmen und die bundesweiten Tarifabschlüsse nicht mehr übernehmen wollte (Tarifflucht!).

Die Hochschulen argumentieren jetzt, dass die Kündigung deshalb nicht wirksam sei, weil es den Arbeitgeberverband, mit dem der TV Stud abgeschlossen wurde, nicht mehr gibt.
Eine detaillierte Begründung ihrer Rechtsauffassung haben sie aber bisher nicht vorgelegt.

Der Arbeitgeberverband VAdöD hat uns mitgeteilt, dass er keine Mitglieder mehr hat. Deshalb haben GEW und ver.di die Kündigung des Tarifvertrages fristgerecht und schriftlich auch gegenüber den ehemaligen Mitgliedern und Anwendern des TV Stud II, den einzelnen Hochschulen erklärt.

Die Kündigung ist daher rechtlich wirksam zum 31.12.2017 erfolgt.

Die Hochschulen sind aufgeschreckt!

Offensichtlich haben die Hochschulen Muffensausen, dass ihr tatsächlich eure Rechte wahrnehmt und für einen neuen Tarifvertrag mit einer deutlich besseren Bezahlung die Arbeit niederlegt und streikt. Sie wissen, dass es ohne euch in vielen Bereichen der Hochschule nicht mehr läuft. Ihr seid mit ca. 8000 Beschäftigten schließlich eine der größten Personalgruppen. Der zuständige Vizepräsident der HU hat bereits allen Verwaltungsleitern mitgeteilt, dass der Tarifvertrag weiter in Kraft sei und kein Streikrecht ab Januar bestünde. Die TU-Leitung denkt darüber nach, ihren Beschäftigten eine Gehaltszulage zu gewähren.

Die Hochschulen wollen euch offenkundig einschüchtern und vom Streik abhalten.

Fallt auf dieses durchsichtige Vorgehen nicht herein! Wenn euch GEW und ver.di zu einem Streik im Januar aufrufen, seid ihr geschützt und müsst keine individuellen rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Bei einem Streikaufruf tragen die Gewerkschaften das Risiko – nicht ihr als Beschäftigte!

Sollten die Hochschulen als Arbeitgeber der Meinung sein, der Streik verstoße gegen die Friedenspflicht, können sie versuchen, beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zu erwirken. Diese richtet sich dann nicht gegen euch als Beschäftigte, sondern gegen die Gewerkschaften GEW und ver.di. In der Regel fordern die Arbeitgeber dann die Verhängung eines Ordnungsgeldes in nicht unerheblicher Höhe.

GEW und ver.di prüfen also sorgfältig, ob eine Friedenspflicht besteht und ein Streik rechtens ist, bevor sie dazu aufrufen.
Beim TV Stud II besteht ab Januar 2018 keine Friedenspflicht mehr und ein Streik für ein höheres Entgelt ist möglich!

Arbeitsrechtliche Sanktionen, wie Abmahnungen oder gar Kündigungen sind wegen der Streikteilnahme nicht möglich. Die Mitglieder von GEW und ver.di sind darüber hinaus zusätzlich durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz geschützt.

Noch nicht Gewerkschaftsmitglied? Dann jetzt eintreten!

Um an einem Streik teilzunehmen, müsst ihr zwar nicht Gewerkschaftsmitglied sein. Allerdings bekommen nur Gewerkschaftsmitglieder für die Zeit des Lohnausfalls Streikgeld als Unterstützung. Ein wichtiger Grund mehr, Mitglied in GEW oder ver.di zu werden!

Setzt euch für eure Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung ein! Nehmt eure Rechte wahr! Lasst euch nicht von den Hochschulen einschüchtern! Gemeinsam sind wir stark!

Leitet diese Info an Kolleg*innen weiter, hier findet ihr z.B ein druckbares pdf. Weitere Infos zu den Auswirkungen der Kündigung des TV Stud in unserem FAQ.

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